zeigen wir hier von einem kleinen Ort, gelegen zwischen Köln und Mönchengladbach
Es ist nach meiner persönlichen MEINUNG kein netter Ort. Die Stadtverwaltung ist in grossen Bereichen für MICH (persönliche Meinung und Erfahrung) wenig bis nicht vertrauenswürdig, vom kleinen Sachbearbeiter bis hin zum Chef. Es werden Akten mit falschen Daten angelegt um eigene Ziele zu erreichen und Handlungen zu rechtfertigen. Der Chef weiss Bescheid über diese verfälchten Akten und lässt diese dennoch ganz bewusst bei Gericht als Beweisakte vorlegen. (Persönliche Erfahrung, welche jedermann Wissen darf) Das beste ist in meiner Erfahrung, er wird dafür nicht mal bestraft. Es wird sogar so dreist, das derjenige welcher dieses Vorgehen anzeigt, wegen übler Nachrede verurteilt wird. (Eigene Erfahrung) Toller Ort . Unbedingt grossen Bogen drum machen. Auch viele Anwohner im Ort und im Vorort, sind problematisch, verlogen, niederträchtig, neidisch und moralisch verdorben. Vor Allem in der Heine-rich strasse 1 habe ich diese Erfahrngen erlebt. Alle politischen Gruppierungen sind dort, CDU, SPD, BIOS, AFD bis hin zu ausländischen Gruppen wie z.B. die AKP und andere.
Auch dies gibt es hier. Das Bild hab ich im Internet gesehen. Ein Nachbar aus Heinestr 1 sagte auf Anfrage: Ja das bin ich, und jetzt verpiss dich oder ich mach dich alle....... Strafanzeige ?? Vergesst es..... Ist doch nichts passiert !!!
zu solcher sogenannten ERMÄCHTIGUNG sagt u.a. das
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2020 - 5 A 2300/19
• 2. WIRD EIN "BESCHEID" VON EINEM PRIVATEN, WENNGLEICH GGF. AUCH AUF ANWEISUNG UND IM NAMEN DER BEHÖRDE, ERLASSEN UND TRITT DIESER PRIVATE NACH AUSSEN ALS ENTSCHEIDUNGSTRÄGER IN ERSCHEINUNG, LIEGT EIN SCHEINVERWALTUNGSAKT VOR.
Jedenfalls liege in dieser Vorgehensweise ein Verstoß gegen § 37 Abs. 3 VwVfG NRW, da die Verwaltungsgebühr entweder als Nichtberechtigtem oder aber ohne GESETZLICHE Ermächtigungsgrundlage quitiert oder unterzeichnet werde.
Sinngemäss entschied auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf 14K2541/22
PASSIERT IST DIES IN DORMAGEN- DIE VERBUCHUNG DER IN BAR GEZAHLTEN 50,00 EURO WURDE UND WOLLTE SEITENS DER STADT DORMAGEN NICHT NACHGEWIESEN. DER LETZTE BESTÄTIGTE AUFENTHALT DER 50,00 € IST AUF NACHFOLGENDER RECHNUNG SCHRIFTLICH FIXIERT UND SO EINEM GERICHT VORGELEGT.
HIERNACH WURDEN DIE 50,00 € BARGELD IN BAR DER ORDNUNGSBEHÖRDE DORMAGEN (BÜRGERMEISTER) ÜBERGEBEN. DIE MÖGLICHKEITEN DES VERBLEIBS DIESES BARGELDs SIND VIELFACH:
o DIE SCHRIFTLICHE FIXIERUNG AUF DER RECHNUNG IST FAKE UND DAS GELD WEITERHIN BEI DEM ABSCHLEPPUNTERNEHMEN (PROVISION ???)
o DAS BARGELD WIRD ALS STÄDTISCHER NOTGROSCHEN VOM BÜRGERMEISTER BAR IN (S)EINER SCHUBLADE AUFBEWAHRT ?
o DIE BEHÖRDE HAT EINE KAFFEEKASSE FÜR ÜBERTRAGENES BARGELD ?
o ES IST BEI DER ÜBERGABE RUNTERGEFALLEN, DIREKT IN EINEN PAPIERKORB ?? UND WAR WEG !!! (AM WAHRSCHEINLICHSTEN)
DA FRAGT MAN SICH, IST DORMAGEN MIT DER KELLY FAMILIE VERWANDT ??? ???