STAATSANWALTSCHAFT DÜSSELDORF,                        AUCH EIN SEHR VERTRAUENS-UN-WÜRDIGER VEREIN,                                                                                                                                                                                                                        so jedenfalls ist    M E I N E    rein persönliche MEINUNG UND ERFAHRUNG

Hier werden die Strafanträge in der Regel mit Hinweis auf den §152 StPO eingestellt. (Meine jedenfalls alle)

Anmerkung: Strafprozeßordnung (StPO)  § 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz bedeutet eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft
Sie ist : (1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Ich darf erstmal noch nicht mal selber klagen.
                 (2) Sie ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

                         LEIDER werden diese oft nicht erkannt, abgedeckt und ohne weitere Begründung in Bezug auf den FREIBRIEF  § 152 StPO

Was ist die Einstellung eines Verfahrens nach § 152 Abs. 2 StPO?
Bei der Verfahrensbeendigung nach § 152 Abs. 2 StPO entscheidet ein (1) Staatsanwalt ganz alleine ob die Ermittlungen eingeleitet werden.

                                      Ohne jegliche Prüfung durch einen Richter, somit unter Aufhebung der Gewaltenteilung.                                                    

Ein Klagererzwingungsverfahren ist in etwa nur 1-2% erfolgreich und auch nur mit Einsatz von Geld (Anwaltspflicht) zu erreichen. Allein dies ist schon abschreckend und für viele, auch in der kurzen Einspruchsfrist nicht möglich. Von der Strafanzeige bis zur Ablehnung mittels §152 vergehen bis zu 2 Jahre und manches Mal sogar mehr. Die Einspruchsfrist gegen die Ablehnung ist meist nur 14 Tage.

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben (§ 152 Abs. 2 StPO ). Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Aber warum werden offensichtliche TATSACHEN nicht erkannt ????   Ist es weil kein Richter auf die Finger schaut ????

Das Gesetz sieht auch  die Verwendung einer manipulierten, zum Vorteil veränderten zeitnahen Akte, vorgelegt als Beweismittel vor Gericht, als Straftat.

1.Frage:    Ist die ausgeführte Vorlage einer solchen Akte als Beweismittel vor Gereicht eine TATSACHE, weil belegbar und beweisbar ?  Eindeutige                                          Antwort  --- J A ---                         (die Vorlage ist eine Tatsache, welche dem Beweis ob wahr oder falsch unterliegt)

2.Frage:    Wie blind muss nun ein Staatsanwalt sein, wenn er dies nicht erkennt und eine Verfahrenseinleitung aus Mangel an zureichenden tatsächlichen                           Anhaltspunkten ablehnt.   

3.Frage     Ist dies nicht ein Widerspruch zu Frage 1